ÄRZTLICHER KREISVERBAND ALTÖTTING
Willkommen auf der Webseite des Ärztlichen Kreisverbandes Altötting.
Hier stellen wir Ihnen Informationen über folgende Themen zur Verfügung:

- Fortbildungskalender
- Tätigkeiten des Kreisverbands
- Tätigkeiten des Bezirksverbandes
- Tätigkeiten der Landesärztekammer
- Informationen über Ausbildung zum Arzthelfer / zur Arzthelferin
- Fortbildungsrichtlinien
- Informationen über die Ausbildung zum Facharzt / zur Fachärztin
- Fragen und Antworten, Informationen des Kreisverbandes
- Kontaktinformationen zum Kreisverband

 
Die ärztliche Berufsvertretung
Wie für die anderen freien Berufe sind auch für die Ärzte Bayerns Berufsvertretungen vom Gesetzgeber als Einrichtung der Selbstverwaltung der Ärzte geschaffen worden. Die rechtlichen Regelungen finden sich im Heilberufe-Kammergesetz (HkaG).
Die ärztliche Berufsvertretung in Bayern ist in drei körperschaftlich organisierte Ebenen
- ärztliche Kreisverbände, ärztliche Bezirksverbände und Kammer - gegliedert, (Art. 1 HkaG).

Die ärztliche Berufsvertretung hat die Aufgabe, im Rahmen der Gesetze die beruflichen Belange der Ärzte wahrzunehmen, die Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten zu überwachen, die ärztliche Fortbildung zu fördern, soziale Einrichtungen für Ärzte und deren Angehörige zu schaffen sowie in der öffentlichen Gesundheitspflege mitzuwirken. Diese Aufgabenzuweisung durch Art. 2 Abs. 1 HkaG betrifft alle drei Ebenen gleichermaßen und gibt einen gesetzlich festgelegten Rahmen vor, innerhalb dessen die Körperschaften tätig werden dürfen. Darüber hinaus weist das HkaG einzelnen Ebenen „Spezialaufgaben" zu, z.B. Art. 37 - 39 (Berufsaufsicht) oder Art. 4 Abs. 6 {Meldewesen}. Auch in den Satzungen der einzelnen Körperschaften sind Aufträge konkretisiert. Eine organisatorische Aufteilung der Aufgaben unter den einzelnen Ebenen ist damit möglich.